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Wie wird die Sitzverteilung ermittelt?
Abgeordnetenzahl
In der Bundesrepublik Deutschland werden 99 Abgeordnete für das Europäische Parlament gewählt.
Sperrklausel
Bei der Sitzverteilung werden nur die Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Rechenverfahren
Die Mandate werden seit 1989 nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) verteilt. Vor 1989 galt das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren.
Sitzverteilung
Die 99 Sitze werden auf die Parteien, die die Fünfprozenthürde überspringen konnten, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt. Gegebenenfalls werden die für eine Partei, die mit einzelnen Landeslisten angetreten ist, ermittelten Sitze nach Hare/Niemeyer auf die Landeslisten unterverteilt.
Die für eine Bundes- oder Landesliste so ermittelten Sitze werden entsprechend ihrer Reihenfolge an die Bewerber auf der Liste vergeben. Ist die Landesliste erschöpft, bleiben weitere Sitze unbesetzt.
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