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Wie wird gewählt?


Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit starren Listen, diese Listen sind also nicht veränderbar.

Listenwahlvorschläge können für ein Bundesland

(Landesliste) oder

als gemeinsame Liste für alle Länder

(Bundesliste) aufgestellt werden.

Listen können nur von politischen Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Einzelbewerbungen sind bei der Europawahl nicht möglich. Die Entscheidung, ob eine Landesliste oder eine gemeinsame Bundesliste aufgestellt wird, trifft der Vorstand der Parteien oder der Vereinigungen.


Zu jedem auf der Liste aufgestellten Bewerber kann ein Ersatzbewerber genannt werden, der Ersatzbewerber rückt nach, falls der Hauptbewerber aus dem Europäischen Parlament ausscheidet. Erst wenn auch der Ersatzbewerber ausscheidet, rückt der Bewerber auf dem nächsten Listenplatz nach. Ein Bewerber auf einer Bundesliste oder Landesliste kann dabei zugleich auch als Ersatzbewerber auf dieser Liste genannt werden. Zudem kann ein Bewerber einer Landesliste auch auf einer weiteren Landesliste derselben Partei benannt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Stimmzettel (Beispiel Europawahl 1999)


Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Parteien und der sonstigen politischen Vereinigungen abgedruckt.

Weiterhin die Kennzeichnung, ob die Wahlvorschläge als Listen für einzelne Länder oder als gemeinsame Listen für alle Länder antreten, sowie bei Listen für einzelne Länder die Angabe des Landes, für das der Wahlvorschlag aufgestellt ist, und die ersten zehn Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge mit Vor- und Familiennamen, Beruf, Ort der Hauptwohnung sowie bei Bewerbern für gemeinsame Listen für alle Länder zusätzlich die Abkürzung des Landes, in dem die Wohnung liegt.


Der Stimmzettel zur Europawahl unterscheidet sich von dem Stimmzettel der Bundestagswahlen darin, dass jeder Wähler nur eine Stimme hat und nur Listen und keine Einzelbewerber gewählt werden. Außerdem wird bei den einzelnen Wahlvorschlägen (Listen) angegeben, ob es sich bei der Liste um eine für ein einzelnes Bundesland oder um eine gemeinsame Liste für alle Länder handelt.

Bei der Europawahl werden nicht nur die ersten fünf, sondern die ersten 10 Bewerber einer Liste angegeben.

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge richtet sich in den einzelnen Ländern danach, wie viele Stimmen die jeweilige Partei oder die jeweilige politische Vereinigung bei der letzten Wahl zum Europaparlament im Land erreicht hat. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.


Stimmabgabe

Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er die Bundes- bzw. Landesliste einer Partei wählt.


Wahlkreiseinteilung

Bei den Europawahlen gibt es im Gegensatz zu den Bundestags- und Landtagswahlen keine Wahlkreise, da hier nur Bundes- oder Landeslisten gewählt werden können und keine Wahlkreisbewerber.



 
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