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Wie wird gewählt?

Der Thüringische Landtag wird nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl mit geschlossenen Listen gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme - der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl - kombiniert werden.

Stimmzettel (Muster)



Bei der Landtagswahl hat der Wähler zwei Stimmen, eine Wahlkreisstimme (Erststimme) und eine Landesstimme (Zweitstimme). Die Wahl im Wahlkreis (Erststimme) ist auf dem Stimmzettel in schwarzer Schrift dargestellt, die Wahl im Land (Zweitstimme) in grüner Schrift. Die zugelassenen Wahlkreisvorschläge stehen unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufs oder Standes des Bewerbers, sowie des Wohnorts, auf der linken Seite des Stimmzettels. Außerdem steht noch der Name der Partei unter dem Bewerbernamen, bei anderen Wahlkreisvorschlägen das Kennwort der politischen Vereinigung.


Für die Wahl nach Landeslisten, in grüner Schrift dargestellt, erscheinen die zugelassenen Landeslisten unter Angabe des Namens der Partei, sowie der Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerber.

Die Reihenfolge der Landeslisten der Parteien auf dem Stimmzettel richtet sich danach, ob die Parteien im letzten Landtag vertreten waren. Waren mehrere Parteien vertreten, so richtet sich die Reihenfolge nach der Zahl der Landesstimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl in Thüringen erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an. Die Reihenfolge der Wahlkreisvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Sonstige Wahlkreisvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.


Stimmabgabe

Bei der Landtagswahl sind zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme werden die Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlkreise, die sich für ein Mandat im Landtag bewerben, gewählt, um ihren Wahlkreis dort zu vertreten.

Das nennt man Direktmandat.


Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt, deren Kandidaten nach einer Landesliste zusammengestellt werden. Die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung im Landtag. Damit wählt man also die Partei, von der man möchte, dass sie die größte Kraft im Landtag wird. Aus den Zweitstimmen ergibt sich, wie viel Prozent der Stimmen eine Partei landesweit bekommen hat.


Es zählt also jede Stimme. Alle Parteien, die mehr als fünf Prozent der Stimmen bekommen, ziehen in den Landtag ein. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.


Wahlkreiseinteilung

Für die Landtagswahl wird Thüringen in 44 Wahlkreise eingeteilt. In den 44 Wahlkreisen wird jeweils ein Kandidat direkt in den Landtag gewählt, somit werden 50% der zu vergebenden Sitze (der Landtag hat 88 Sitze) durch die Erststimme aus den Wahlkreisen vergeben.


Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 25 % nach oben oder unten abweichen.



 
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