Briefwahl:
Auch wenn du zum Wahltermin nicht die Möglichkeit hast, in ein Wahllokal zu gehen, um deine Stimme abzugeben, kannst du wählen. Dies geschieht dann per Briefwahl.
Als Briefwahl wird eine Form der Wahl bezeichnet, bei der das Wählen möglich ist, ohne am Tag der Wahl persönlich die Stimme vor Ort abzugeben. Eine Briefwahl muss bei der hierfür zuständigen kommunalen Behörde (das Wahlamt) beantragt werden.
Diese Behörde schickt dann die Wahlunterlagen an die angegebene Adresse, oder du holst dir die Unterlagen persönlich ab.
Als Wahlunterlagen bezeichnet man den oder die Stimmzettel und meistens noch eine Erklärung, wie man per Briefwahl zu wählen hat und bis wann die Unterlagen zurückgeschickt werden müssen. Den Stimmzettel füllst du zu Hause aus und schickst ihn dann an dein zuständiges Wahlbüro.
Geöffnet wird der Brief erst am Tag der Wahl.
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins
