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Was passiert nach der Wahl?
Die Wahllokale haben in der Regel zur Kommunalwahl, zur Landtagswahl, Bundestags- und Europawahl bis 18:00 Uhr geöffnet.
Nachdem das Wahllokal geschlossen ist, wird die Wahlurne geöffnet und die Stimmzettel werden ausgekippt. Nun werden die Stimmzettel gezählt. Außerdem wird die Zahl der Häkchen, die der oder die Schriftführer/in im Wählerverzeichnis hinter den Namen der Wähler gemacht hat gezählt. Beide Zahlen müssen übereinstimmen.
Im Anschluss daran werden die ungültigen Stimmzettel aussortiert, das heißt alle Stimmzettel mit mehr Kreuzen als erlaubt und alle mit Kommentaren u.s.w. werden aussortiert.
Erst wenn nur noch gültige Stimmzettel vorhanden sind, beginnen die Mitarbeiter im Wahllokal damit die Stimmen auszuzählen. Es wird gezählt, wie viele Stimmen die jeweilige Partei oder ein Kandidat von den Wählern erhalten hat.
Wenn alle Stimmen ausgezählt sind, wird eine Wahlniederschrift angefertigt. In diese Wahlniederschrift wird eingetragen, wie viele Stimmen jeder Kandidat und jede Partei bekommen hat. Die Wahlniederschrift bzw. das Ergebnis aus dem Wahllokal wird dann vom ganzen Wahlvorstand unterschrieben und mit Datum und Uhrzeit versehen.
Alle Dokumente aus dem Wahllokal, das heißt die Stimmzettel, das Wählerverzeichnis und die Wahlniederschrift, werden danach in einen Koffer gepackt und aufbewahrt. Dies ist notwendig, um bei Unstimmigkeiten die Unterlagen jederzeit kontrollieren zu können.
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