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Der Stimmzettel





Auf der linken Seite des Stimmzettels findet man die im Wahlkreis zur Wahl stehenden Direktkandidaten. Einer dieser Direktkandidaten wird in jedem Fall in den Bundestag einziehen, und zwar ist das immer der Kandidat mit den meisten Stimmen. Die Stimmen für den Direktkandidaten werden Erststimmen genannt.


Auf der rechten Seite stehen die Namen der einzelnen Parteien. Die werden mit der so genannten Zweitstimme gewählt. Die Anzahl aller Zweitstimmen bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt - also wie viele Abgeordnete von einer Partei im Bundestag sitzen dürfen. Unter der Partei stehen die Namen der Spitzenkandidaten.


Beim Wählen gibt man dann mit der Erststimme einem Direktkandidaten seine Stimme. Und mit der Zweitstimme gibt man einer Partei seine Stimme. Das macht man, indem man ein Kreuzchen in das entsprechende Feld macht.

Man muss nicht mit der Erststimme und mit der Zweitstimme die gleiche Partei wählen. Wichtig ist, dass man links und rechts nur jeweils ein Kreuzchen macht. Wenn man mehr Kreuzchen macht oder eine Beschimpfung oder seinen Namen auf den Stimmzettel schreibt, dann sind beide Stimmen ungültig.




 
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