Wie wird gewählt:
Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen.
Der Bundestag wird laut Bundeswahlgesetz alle vier Jahre nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme - der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl - kombiniert werden.
Stimmabgabe
Bei der Bundestagswahl sind zwei Stimmen zu vergeben.
Mit der Erststimme werden die Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlkreise, die sich für ein Mandat im Bundestag bewerben gewählt, um die Leute aus dem Wahlkreis dort zu vertreten. Das nennt man Direktmandat.
Die Zweitstimme wird an eine Partei, deren Kandidaten nach einer Landesliste zusammengestellt werden vergeben. Die Listen werden für jedes der 16 Bundesländer getrennt aufgestellt. Die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung im Bundestag.
Damit wählt man also die Partei von der man möchte, dass sie die größte Kraft im Bundestag wird. Aus den Zweitstimmen ergibt sich, wieviel Prozent der Stimmen eine Partei bundesweit bekommen hat.
Es zählt also jede Stimme, alle Parteien, die mehr als fünf Prozent der Stimmen bekommen, ziehen in den Bundestag ein. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Einteilung des Wahlgebietes
In den 16 Bundesländer treten die Parteien mit Landeslisten an. Die Bundesländer bestehen je nach Bevölkerung aus mehreren Wahlkreisen, in denen jeweils ein Direktkandidat einer Partei antreten kann.
Wahlkreiseinteilung
Die Bundesrepublik ist seit 2002 in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll vom Durchschnitt nicht um mehr als 15 Prozent abweichen. In jedem Wahlkreis wohnen etwa 250.000 Menschen, jeder Wahlkreis ist noch einmal in verschiedene Stimmbezirke aufgeteilt. Aus jedem Wahlkreis kommt ein Kandidat direkt in den Bundestag. Das ist der so genannte Direktkandidat.