Kommunalwahlen

Informationen zur Thüringer Kommunalwahl 2009


Informationen zur Thüringer Kommunalwahl 2009


Q. Allgemeine Grundlagen

Es gibt keine 5% Hürde.

Das Wahlalter für die Kommunalwahl ist 18 Jahre. (In einigen Bundesländern dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen.)

Die Mitglieder der Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträte sowie die Mitglieder der Kreistage werden alle 5 Jahre gewählt.

Die Bürgermeister/Oberbürgermeister und Landräte werden für 6 Jahre gewählt.



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Q. Wer wird gewählt?

Für die nächsten  fünf Jahre werden die Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträte sowie die Mitglieder der Kreistage gewählt. Die Wahl des Landrats und der Oberbürgermeister/Bürgermeister fand bereits  im Juni 2006 für die nächsten 6 Jahre statt.

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Q. Wann wird gewählt?

Die Thüringer Kommunalwahl ist für den 07. Juni 2009 vorgesehen.



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Q. Wer darf wählen?

Wählen darf

- wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

- und seinen Aufenthalt seit 3 Monaten in der Gemeinde hat d.h. dort mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist.

 



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Q. Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien oder Wählergruppen aufgestellt werden. Dazu müssen jeweils 10 Unterschriften für einen Kandidaten zur Gemeinderatswahl gesammelt werden, wobei jedeR Wahlberechtigte nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen darf. (§14 ThürKWG)

Bei der Wahl zum Kreistag müssen bei Vorschlägen von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen oder gemeinsamen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag vertreten sind, zusätzliche Unterschriften gesammelt werden. (§27 ThürKWG)



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Q. Wie wird gewählt?

Es  gelten die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich,  geheim).

Wahl der Kreistagmitglieder und der Wahl der Gemeinderatsmitglieder :

Die Wahl erfolgt als Verhältniswahl (§20). Wenn jedoch nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen wird, so findet Mehrheitswahl (§19) statt.

Bei Anwendung der Verhältniswahl ist Stimmhäufung auf einen Kandidaten (Kumulieren) und Stimmverteilung auf mehrere Kandidaten(Panaschieren) möglich.

Bei Anwendung der Mehrheitswahl findet die Wahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung statt. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.

Wahl der Bürgermeister, Ortschafts- und Ortsteilbürgermeister und Landrat:

Diese  sind gewählt, wenn sie die meisten der abgegebenen Stimmen erhalten. Hier hat jeder Wähler jeweils nur eine Stimme.

 



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Q. Stimmzettel



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Q. Wahlkreise

Landkreis - Je nach Einwohnerzahl des Landkreises sind 40, 46 oder 50 Kreistagsmitglieder zu wählen (§ 102 Abs. 3 ThürKO)

Gemeinde  - Je nach Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Zahl der zu wählenden Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder zwischen 6 und 50 (§ 23 Abs. 3 ThürKO)

Ortschaft - Ortschaftsorgane werden nur dann gewählt, wenn die Gemeinde durch Regelung in der Hauptsatzung für einen Ortsteil die Ortschaftsverfassung eingeführt hat, wobei die Gemeinde auch mehrere benachbarte Ortsteile zu einer Ortschaft zusammenfassen kann (§ 45 Abs. 1 Satz 1 bis 3 ThürKO)
 



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Q. Wahlergebnisse

Die ausführlichen Wahlergebnisse der Kommunalwahlen in Thüringen findet man beim Landesamt für Statistik.



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